Mit Erteilung eines Auftrages anerkennt der Käufer ausdrücklich nachstehende Bedingungen der vitakorn Biofuttermittel Ges.mbH.
Abweichungen erfordern unbedingt eine schriftliche Vereinbarung.
1. Die allgemeinen Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Bestimmungen – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam sind. Sie gelten auch für alle weitern zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Geschäfte, solange der Verkäufer keine neuen Geschäftsbedingungen aufstellt oder die nunmehr zugrundegelegten ausdrücklich widerruft. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen verpflichten denVerkäufer nur dann, wenn der Verkäufer im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Dem Verkäufer etwa zugegangene Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Im Bereich des KSchG gelten diese Bedingungen insoweit, als diesen nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Unsere Angebote und Preise erfolgen immer freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ab unserem Lager- oder Lieferwerk. Auftragsbestätigungen samt Beilagen gelten vom Käufer vollinhaltlich angenommen, wenn uns der Käufer nicht binnen 8 Tagen ab Ausstellungsdatum seine Einsprüche schriftlich mitteilt. Die Auftragsannahme erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen laut aktueller Preisliste oder nach schriftlicher Vereinbarung.
2. Zahlungen sind direkt an uns zu leisten, Vertreter sind keinesfalls berechtigt irgendwelche Zahlungen entgegenzunehmen, ausgenommen der Vertreter hat für eine bestimmte Rechnung eine Inkassovollmacht. Es gelten die umseitig angeführten Zahlungsbedingungen. Ein Skontoabzug ist nur berechtigt, wenn sämtliche älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Die Zahlungen erfolgen ohne jeden Abzug frei auf eines unserer Konten. Sämtliche Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht diese Ansprüche des Kunden von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten des Inkassos oder der Einziehung trägt dabei der Kunde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist treten, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Als Verzugszinsen werden 12 % p. a. vereinbart. Im Verzugsfall sind wir ferner berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute (BGBI 1996/141 idgF) oder dem Rechtsanwaltstarifgesetz (BGBI 1969/189 idgF) verzeichnet werden. Eine Mahngebühr von EUR 15,00 wird in jedem Fall in Rechnung gestellt.
3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in VERZUG oder tritt eine solche Verschlechterung ein, dass die termingerechte Bezahlung von erst fällig werdenden Forderungen gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung unserer gesamten Forderung zu verlangen, auch wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.
4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte oder insbesondere bei einer Weiterveräußerung, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen, es geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer drohenden Exekution uns rechtzeitig davon zu benachrichtigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
5. Der Kunde hat stets die nachteiligen Folgen unrichtiger Bestellangaben zu tragen. QUALITÄTSREKLAMATIONEN wegen erkennbarer Mängel haben bei Abholung sofort, bei Zusendung spätestens am dritten Werktag, Bemängelung auf Grund von analytischen Werten laut Futtermittelverordnung innerhalb von zwei Wochen jeweils schriftlich zu erfolgen. Im Falle der berechtigten Mängelrüge sind wir unter Ausschluss des Wahlrechtes des Käufers nach eigener Wahl sowohl bei Vorliegen eines Kaufs- als auch eines Werkvertrages berechtigt, entweder gegen Rückgabe der mangelhaften Ware eine mangelfreie zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis rückzuerstatten, innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung oder den Nachtrag des Fehlenden zu bewirken oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages den Minderwert der Ware/Leistung zu vergüten; sonstige weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Für den Fall einer eigenmächtigen Mängelbehebung durch den Käufer erlöschen alle Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers. Reklamation gegen die Richtigkeit der Berechnung können wir nur innerhalb von acht Tagen berücksichtigen. Werden Leergüter (z. B. Paletten) nicht im Umtauschwege zur Vergütung gestellt, gelangen diese zur Verrechnung. Verdeckte Mängel sind uns binnen drei Werktagen nach deren Auftreten bei sonstigem Haftungsausschluss schriftlich anzuzeigen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Verkaufspreis (netto) des mangelhaften von uns gelieferten Produkts beschränkt. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen in sechs Monaten ab Gefahrenübergang. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde sämtliche mit der Behandlung und Überprüfung derartiger Mängel verbundenen Spesen und Kosten zu ersetzen. Etwaige in Katalogen, technischen Blättern, Prospekten oder Abbildungen enthaltene Angaben sind ebenso wie Muster oder Probestücke lediglich Richtwerte unserer jeweiligen Produkte. Für Verarbeitungs- und Beratungshinweise oder Ähnliches wird von uns eine Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer nur übernommen, wenn diese Hinweise von uns verbindlich und schriftlich gegeben werden.
6. Etwaige GEWICHTSDIFFERENZEN müssen sogleich bei Übernahme festgestellt und reklamiert werden.
7. Neben dieser vereinbarten Gewährleistung haften wir für keine wie immer gearteten bei der Übernahme der Lieferung (des Werks) erkennbaren oder erst künftig entstehenden Schäden. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, können nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) oder wegen Fehlens vertragsmäßig zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. In jedem Fall umfassen Schadenersatzansprüche nur die Kosten der reinen Schadensbehebung, nicht aber auch weitere Ansprüche, wie z.B. Folgeschäden oder entgangener Gewinn, soweit dies nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt. Insbesondere ist der Ersatz der Schäden, die an vom Liefergegenstand verschiedenen Sachen oder in weiterer Folge auf Grund von Beschädigungen dieser Sachen entstehen, ausgeschlossen. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Verkaufspreis (netto) begrenzt. Sofern von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Kunden vom Schaden und Schädiger, spätestens aber drei Jahre nach Gefahrenübergang. Wird der Kunde wegen von uns gelieferten Waren in Anspruch genommen, hat er dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Auf die Geltendmachung besonderer Rückgriffsrechte, insbesondere gemäß §933 b ABGB, wird seitens des Kunden verzichtet. Davon kann nur einvernehmlich schriftlich abgegangen werden. Etwaige Haftungs- und Rückgriffsansprüche verjähren jedenfalls in drei Jahren nach Gefahrenübergang, wenn diese nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Etwaige Haftungs- und Rückgriffsansprüche sind der Höhe nach mit dem Verkaufspreis (netto) begrenzt. Im gesetzlich zulässigen Ausmaß haften wir gegenüber dem Kunden nicht für eingetretene Sachschäden aus Produkt-haftungsfällen. Der Kunde ist verpflichtet, in allen produkthaftungsrechtlichen Belangen mitzuwirken, um Schäden abzuwenden oder zu mindern. Dies bedeutet auch, dass eigene Wahrnehmungen oder Mitteilungen Dritter, die auf produkthaftungsrelevante Ursachen schließen lassen, uns unverzüglich mitzuteilen sind. Für den Fall, dass wir uns zu einer Produktrückholung entschließen, verpflichtet sich der Kunde am Austausch der zurückgeholten Ware mitzuwirken. Ansprüche des Kunden aus solchen Rückholaktionen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung über die Ersatzpflicht nach dem PHG hinaus oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften trifft uns nur, sofern grobes Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist Voraussetzung für unsere Haftung, dass der Kunde sämtliche Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen und sonstige Produktinformationen eingehalten und weitergeleitet hat. Der Kunde ist verpflichtet, diese Freizeichnung von der Haftung für Sachschäden allfälligen gewerblichen eigenen Abnehmern sowohl im eigenen Namen als auch in unserem Namen zu überbinden, um sicherzustellen, dass auch Abnehmer des Kunden, sofern es nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind, auf sämtliche Sachschäden, die sie als Unternehmer erleiden verzichten.
8. Von der LIEFERUNGSPFLICHT entbinden uns: Einfuhrverbote, alle Fälle von höherer Gewalt, Streiks und dergleichen. In diesen Fällen sind Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
9. Nach diesem Kaufabschluss eintretende Änderungen von Rohstoffpreisen, Zöllen und Steuern gehen zu Lasten des Käufers.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Mattersburg, sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinn des KSchG handelt. Für Streitigkeiten aller Art aus unseren Warenlieferungen ist nach unserer Wahl die Zuständigkeit des Wiener Börsenschiedsgerichtes oder des sachlich zuständigen Gerichtes in 7210 Mattersburg.
11. Der Käufer anerkennt, dass die in diesem Kaufvertrag angeführten Daten über den Käufer für Zwecke unserer Buchhaltung und Kundenevidenz auch automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken unserer Firma verwendet.
12. Der Versand geschieht in der vorgeschriebenen Weise auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausfüh-rung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer den Transport selbst ausführt. Maßgebend für das Gewicht ist das vom Verkäufer bei der Versendung oder Auslieferung festgestellte und beurkundete Wiegeergebnis. Für Gewichtsverluste auf dem Transport, auch bei Frankolieferung, wird keine Verantwortung übernommen. Verpackung: Die Säcke werden mit der Ware berechnet (brutto für netto) und werden nicht zurückgenommen.
13. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auf den Käufer über, auch bei Teillieferungen und wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Wir besorgen einen Versicherungsschutz nur auf Wunsch des Käufers und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Stand: September 2010